Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden? Diese Frage ist derzeit brennend wie selten, schaust du dir Bilder aus NRW, Rheinland-Pfalz, aber auch aus Belgien und den Niederlanden an. Die nötigen Antworten erfährst du hier…

Geflutete Keller, fortgeschwemmte Autos, eingestürzte Häuser, über 170 Todesopfer. Die „Bilanz“ des 2021er Hochwassers ist so verheerend wie erschreckend. Die Trauer um verstorbene Angehörige sowie erst recht die Aufräumarbeiten dürften Jahre dauern. Logisch, dass es bei solchen Schäden auch (bzw. vor allem) um das Thema Geld geht. Viele haben alles verloren. Manche besitzen nur noch die Sachen, die sie bei ihrer Flucht vor den Wasser auf dem Leib trugen. Andere müssen ihre Häuser vom Keller bis zum Dachboden komplett entrümpeln. Jegliches Mobiliar ist zerstört. Dazu kommen teure Reparaturen an der Bausubstanz. Wer aber zahlt das alles? Im besten Fall natürlich die Versicherung.

Hochwasserschäden am Haus: Elementarschadenversicherung

Starten wir mit Schäden am Haus. Hier greifen die Hausratversicherung sowie die Wohngebäudeversicherung. Die Hausratversicherung deckt Schäden an Einrichtung, Wertsachen, Gebrauchs- sowie Verbrauchsgegenständen. Kurzum: Die „Hausrat“ zahlt für Schäden am Inventar bzw. an beweglichen Sachen. Musst du Haus oder Wohnung räumen, zahlt die Versicherung außerdem für eine gewisse Zeit ein Hotel, Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung von Möbeln. Lässt du allerdings bei einem Sturm Fenster oder Türen offen, ist die Hausratversicherung aus der Haftung raus. Ebenfalls wichtig ist die Versicherungssumme. Fachleute raten hier zu mindestens 650 Euro pro m². Sonst bist du im eventuell unterversichert. Entsprechend übernimmt die Versicherung die Kosten für neuangeschaffte Möbel nur zum Teil.

Die Wohngebäudeversicherung greift dagegen bei Schäden am Haus. Außerdem bei Schäden an fest installierten Dingen wie eine Einbauküche. Kein Aber? Doch! Denn beide Versicherungen decken lediglich Schäden durch

  • Sturm und Hagel
  • Feuer und Blitzschlag oder
  • Leitungswasser.

Nicht aber bei Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen. Also wenn das Wasser „von oben“ kommt. Eindringendes Grundwasser gilt daher nicht, was mitunter die Beweisführung schwierig und mitunter einen Gutachter nötig macht. So oder so ist für Hochwasser eine zusätzliche Elementarschadenversicherung nötig. Diese leistet zudem bei Erdbeben oder Schnee.

Wichtig bei der Elementar: Achte darauf, dass diese Schäden durch Witterungsniederschläge sowie Rückstau einschließt.

Hochwasser: Entschädigung durch Vater Staat?

Diese Zusatzpolice Elementar – die du nur in Kombi mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bekommst – ist also der Knackpunkt. Ohne Elementar bist du nicht gegen Hochwasserschäden versichert. Das Problem: Die Zusatz-Police kann teuer sein. Möglich sogar, dass du einfach keine bekommst. Weil dein Haus in einem Risikogebiet steht. Oder weil du schon mal von Hochwasser betroffen warst. In diesem Fall hast du schlechte Karten. Oder entsprechend hohe Beiträge, die du dir nicht leisten kannst. Das Risiko messen die Versicherer übrigens mit den ZÜRS-Zonen.

Es überrascht jedenfalls nicht, dass ausgerechnet in Rheinland-Pfalz laut Statista nur 35 Prozent (Stand 2019) der Hausbesitzer eine Elementarversicherung besitzen. Flüsse wie Rhein oder Mosel sind schließlich für ihre Hochwasser berüchtigt. In NRW wiederum haben rund 45 Prozent eine solche Versicherung, was dem bundesweiten Schnitt entspricht. In Baden-Württemberg sind es dagegen 94 Prozent.

Doch was, wenn die Elementar zu teuer ist? Oder du keine Versicherung bekommst? Springt dann der Staat ein? Bis 2017 war das durchaus Mode. Dann jedoch einigten sich die Ministerpräsidenten auf eine neue „Regel“. Fortan soll staatliche Hilfe nur noch erhalten,

  • wer sich entweder erfolglos um eine Versicherung bemühte oder
  • für den das Versicherungsangebot wirtschaftlich unzumutbar war.

Klartext: Du musst nachweisen, dass du um eine Elementarversicherung bemüht hast. Lehnte der Versicherer dich ab oder wäre die Police extrem teuer gewesen, kannst du auf staatliche Hilfe bauen. Sonst nicht. Die Absage der Versicherung oder das (zu) teure Angebot musst du natürlich unbedingt aufheben. Sonst schaut es mit finanzieller Hilfe von Vater Staat schlecht aus. Wobei laut Politik und GDV nahezu alle Häuser in Deutschland versicherbar sind. Das gilt auch für Häuser in besonders gefährdeten Gebieten. Höhere Selbstbehalte oder bauliche Schutzmaßnahmen machen es möglich. Sagen Politik und Wirtschaft…

Hochwasserschäden: Obacht bei der Ferienwohnung

Obacht gilt übrigens bei Immobilien, die nicht ständig bewohnt sind. Etwa eine Ferienwohnung bzw. ein Ferienhaus. Diese benötigen eventuell eine besondere Versicherung. Zum Beispiel in Form einer Gebäudeversicherung für Ferienhäuser.

Warum Fewos ein Sonderfall sind? Weil unregelmäßig bewohnte Gebäude für Versicherer in höheres Risiko heißen. Durchaus logisch. Schließlich ist nicht unbedingt jemand „daheim“, wenn es zum Ernstfall kommt. Sprich dich bei einer Fewo also mit deinem Versicherer ab, wie der Versicherungsschutz bei Hochwasserschäden konkret ausschaut.

Wer zahlt Hochwasserschäden am Auto?

Bei Schäden am Auto kommt es wieder drauf an. Und zwar darauf, ob das Wasser zum Auto oder das Auto zum Wasser kommt. Kein Witz.

Situation eins: Hast du dein Auto geparkt und kommt es plötzlich zu einem Hochwasser, greift die Teilkasko. Du selbst musst lediglich die Selbstbeteiligung aufbringen. Ist dein Wagen leicht beschädigt, zahlt die Autoversicherung jedenfalls die Reparatur. Hochwasser bedeutet für Autos aber meist einen Totalschaden. Dann begleicht die Versicherung den Zeitwert des Fahrzeugs. Bei einem Neuwagen erhältst du eine Neuwertentschädigung, also den Neupreis erstattet.

Was aber, wenn du deinen Wagen trotz Hochwasserwarnung abstellst? Dann kürzt die Versicherung in der Regel die Leistungen oder verweigert diese sogar ganz. Weil du grob fahrlässig gehandelt hast. Warnungen vor Hochwasser solltest du in einem Hochwassergefahrengebiet also besser beachten.

Situation zwei: Fährst du in eine überflutete Straße und säufst sprichwörtlich ab, greift die Vollkasko. Allerdings gilt wieder: Handelst du grob fahrlässig, übernimmt die Vollkasko nur einen Teil des Schadens. Ist also eine Straße offensichtlich überschwemmt, lege besser den Rückwärtsgang ein.

Apropos: Fällt dein Auto einem Hochwasser zum Opfer, solltest du den Wagen weder bewegen noch den Motor starten. Im schlimmsten Fall krepiert dir der Motor. Lass das Fahrzeug daher erst in einer Werkstatt checken. Wie böse der Schaden ist, verrät die „Wasserstandsregel“. Stand das Wasser bis

  • Mitte Stoßstange und blieb der Innenraum trocken, hast du gute Karten, dass der Wagen schnell repariert ist.
  • über die Türschwelle, muss die Werkstatt wohl etliche Teile erneuern. Eine Reparatur ist aber durchaus möglich.
  • unter die Scheiben, ist das Auto in der Regel ein Totalschaden. Motor, Getriebe und Elektronik dürften hinüber sein, eine Reparatur lohnt somit nicht mehr. Die Versicherung ersetzt in dem Fall den Zeitwert des Kfz.

Diese „Regel“ ist natürlich nur eine grobe Einschätzung.

Risikoleben: Schäden an Personen

Haus, Hof und Auto sind also im besten Fall gut abgesichert. Doch was ist mit dir? Oder deinem Partner bzw. deiner Partnerin? Was, wenn einer von euch stirbt? Im schlimmsten Fall muss deine Familie neben der Trauer dann auch noch finanzielle Turbulenzen durchmachen.

Hier greift wiederum die Lebensversicherung. Bei einem Kredit – Stichwort Hausbau – ist diese für dich und deine/n Partner/in sogar ein Muss. Um einfach die Familie für den Todesfall abzusichern. Zur Option stehen übrigens gleich zwei Policen: die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung.

Experten raten in der Regel zur zweiten, also der Risikoleben. Diese bietet zwar nur eine Versicherung für den Todesfall und nicht wie die Kapitallebensversicherung außerdem eine zusätzliche Altersvorsorge. Dafür ist die Risikolebensversicherung deutlich günstiger. Das eingesparte Geld kannst du zudem gewinnbringender in einem Fondssparplan anlegen.

Schäden an Gewerbe- & Industriegebäuden

Betreibst du ein Gewerbe oder gar eine Werkhalle? In diesem Fall sind die Policen um einiges individueller. Die Firmenversicherung bietet dir gleich mehrere Optionen. Die Gebäudeversicherung greift zum Beispiel bei Schäden am Gebäude. Egal ob Büro, Werkstatt oder Industriehalle. Die Inhaltsversicherung deckt dagegen Schäden am Inventar, an Maschinen oder auch Vorräten.

Versichert bist du mit diesen Policen in der Regel wie bei der privaten Wohngebäude oder Hausrat vor Schäden durch Sturm und Hagel, Feuer sowie Leitungswasser. Willst du dich gegen Hochwasser (sowie Schnee und Erdbeben) absichern, ist wieder eine zusätzliche Elementarschadenversicherung nötig. Dann aber bist du rundum gut versichert.

Hochwasserschäden: So gehst du vor

Nach einem Hochwasserschaden heißt es schließlich, richtig zu handeln. Und zwar in diesen vier Schritten…

  1. Minimiere
    den Schaden so gut wie möglich. Erstens bewahrt dich das vor weiteren Schäden. Zweitens hast du eine Schadensminderungspflicht. Schaust du einfach zu, wie dein Keller vollläuft, kann die Versicherung Zahlungen kürzen. Bring daher bewegliches Gut in Sicherheit, verhindere das Eindringen von Wasser, pumpe es ab. Bring dich allerdings nicht in Gefahr. Die Maßnahmen müssen lediglich „zumutbar“ sein.
  2. Dokumentiere
    die Hochwasserschäden per Foto oder Film. Das geht heute bequem per Handy, was die meisten eh ständig zur Hand haben. Verbraucherzentralen raten übrigens, Keller regelmäßig zu fotografieren. So hast du Vergleichsbilder, falls der Versicherer Ärger macht.
  3. Informiere
    deine Versicherung. Am besten sofort. Eine E-Mail reicht, denn wegen der vielen Anfragen sind Versicherungen bei einem Hochwasser schnell selbst überlastet. Ein Blick in die Police lohnt ebenfalls. Was ist versichert, wie sehen die Leistungen aus? Sind dir Unterlagen abhanden gekommen, wende dich an deinen Versicherungsberater.
  4. Warte ab
    wie sich die Versicherung verhält. Punkt vier beißt sich übrigens mit Punkt eins. Weil nach einem Schaden allein die Versicherung das Sagen hat. Beauftrage daher bloß keinen Handwerker. Solche Dinge musst du mit der Versicherung abklären. Und zwar vorher. Sofortmaßnahmen wie eine notwendige Umquartierung in ein Hotel – natürlich kein Luxus-Resort – sind dagegen in Ordnung. Eine Info (E-Mail) an den Versicherer ist allerdings wieder Pflicht.

Davon ab hast du eine Art Vorsorgepflicht. Im Falle eines Hochwassers müssen Schäden möglichst gering ausfallen. Zum Beispiel durch bauliche Maßnahmen. Schäden durch Rückstau (eindringendes Wasser aus Ableitungsrohren) übernehmen die Versicherer zum Beispiel nur, wenn eine „funktionstüchtige Rückstausicherung“ vorhanden ist.

FAQ Hochwasser: Lohn trotz Arbeitsausfall?

Bekomme ich Lohn trotz Arbeitsverhinderung?
Was ist eigentlich, wenn dich eine Hochwasserkatastrophe trifft? Musst du trotzdem zur Arbeit? Nein. Laut § 616 BGB hast du Anspruch auf vollen Lohn, wenn du „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ sowie „ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert“ bist. Trotz Arbeitsverhinderung bekommst du also weiterhin Lohn. Die „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ beträgt übrigens um die fünf Tage. Du musst natürlich deinen Arbeitgeber über deine Situation informieren.

Gibt es böse Überraschung beim Schadenswert?
Durchaus. Vor allem, wenn du deine Versicherungen nicht aktuell hältst. Ein neues Haus, eine neue Partnerschaft, Kinder: Eine Versicherung, die vor 20 Jahren deinen Bedarf deckte, kann heute überholt sein. Check deine Policen daher alle paar Jahre. Sonst kann es durchaus passieren, dass sich dein Versicherer vor der Leistung drücken will. Geld rücken Versicherungen schließlich nicht gern raus.

Sollte ich kleine Schäden selbst übernehmen?
Du willst eine Beitragserhöhung im nächsten Jahr vermeiden und einen kleinen Schaden selbst übernehmen? Dann spielst du sprichwörtlich mit dem Feuer. Denn die wenigsten haben das Know-how, die Schadensgröße beurteilen zu können. Selbst größere Schäden sind oft nicht als solche zu erkennen. Zum Beispiel eine feuchte Mauer. Melde also besser jeden noch so kleinen Schaden. Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du diesen über deine Versicherung regelst oder aus eigener Tasche bezahlst.

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