Wird dein Einkommen gepfändet, hast du zwei Sicherheiten. Erstens das P-Konto. Zweitens die Pfändungsfreigrenze. Letztere verrät dir die jährliche Pfändungstabelle.

Tatsächlich ist diese Pfändungstabelle für dich als Schuldner ein unheimlich wichtiges Instrument. Denn diese sichert dir das Existenzminimum. Weil die Tabelle exakt festlegt, welcher Anteil deines Nettoeinkommens pfändbar ist. Und welcher dagegen nicht.

Grundlage ist dabei die Pfändungsfreigrenze, die der Gesetzgeber Jahr für Jahr anpasst. Und zwar jeweils zum 1. Juli. Wobei die Anpassung in der Regel einer Erhöhung der Freibeträge gleichkommt. Entsprechend bleiben dir als Schuldner bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung jedes Jahr ein paar Euro mehr in der Geldbörse.

Pfändungstabelle: Unpfändbare Freibeträge

Seit dem 1. Juli 2025 (bis zum 30. Juni 2026) gilt jedenfalls ein Grundfreibetrag von 1.555 Euro im Monat. Diese Summe ist also unpfändbar. Verdienst du weniger, musst du keine Lohn- bzw. Gehaltspfändung fürchten. Tatsächlich ist dein Nettoeinkommen sogar erst ab 1.560 Euro pfändbar. Dabei gilt: Je höher dein Einkommen, desto höher der pfändbare Anteil.

Wobei der Grundfreibetrag nicht allein von deinem Einkommen abhängt, sondern auch von Unterhaltsberechtigten. Je mehr Personen (max. 5) von deinem Einkommen leben müssen, desto höher ist wieder dein Freibetrag.

UnterhaltsberechtigteFreibetrag 2024/2025Freibetrag 2025/2026
01.499,99 Euro1.559,99 Euro
12.059,99 Euro2.149,99 Euro
22.369,99 Euro2.469,99 Euro
32.679,99 Euro2.799,99 Euro
42.999,99 Euro3.119,99 Euro
53.309,99 Euro3.449,99 Euro

Hast du zwei unterhaltspflichtige Kinder, ist dein Nettoeinkommen somit bis 2.469,99 Euro sicher. Netto versteht sich.

Interessant ist zudem, dass über diese Freibeträgen nicht automatisch der Rest deines Einkommens pfändbar ist. Denn auch den pfändbaren Restteil stückelt der Gesetzgeber. So sind zum Beispiel bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.560 bis 1,569,99 Euro lediglich 3,50 Euro pfändbar.

Die komplette Pfändungstabelle 2025/2026 findest du auf den Seiten des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) zum Download:

bmjv.de

Kannst du einen höheren Pfändungsfreibetrag geltend machen, brauchst du für deine Bank eine schriftliche Bescheinigung. Diese bekommst du vom Vollstreckungsgericht, deinem Arbeitgeber, Sozialleistungsträgern, Familienkasse, Rechtsanwalt, Steuerberater oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.

Das P-Konto bzw. Pfändungsschutzkonto

Hast du eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung, solltest du zudem über ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) nachdenken. Dieses Konto stellt – neben der Pfändungstabelle – einen zweiten Schutz vor Pfändungen dar. Denn die Eingänge sind auf einem solchen Koto automatisch vor Pfändungen geschützt. Stattdessen hast du jederzeit und ungehindert Zugriff auf dein Geld. Zumindest bis zu den genannten Freibeträgen.

Das P-Konto oder eben Pfändungsschutzkonto ist übrigens ein ganz normales Girokonto. Nur halt auf Guthabenbasis, somit ohne Dispo und Überziehungsmöglichkeit. Der Clou: Jede (Verbraucher)Bank muss dir ein P-Konto einrichten bzw. dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln.

Als Einkommen gelten übrigens Lohn und Gehalt, Rente, Sozialleistungen oder auch Einkünfte aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Außerdem können auch Vermögenswerte wie Erbschaften eine Rolle spielen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Erbschaftssteuer.

Gewisse Einkommen sind besonders geschützt und erhöhen somit deinen Freibetrag. Zum Beispiel Kindergeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Treuegelder, Heirats- und Geburtsbeihilfen, Aufwandsentschädigungen und Blindenzulagen.

Andere Einkünfte wie Mehrarbeitsstunden und Nachtzuschläge zählen nur zur Hälfte zum pfändbaren Einkommen. Eine weitere Ausnahme: Weihnachtsgeld. Auch dieses gilt zur Hälfte als pfändbares Einkommen – aber nur bis maximal 500 Euro. Elterngeld ist bis zur Mindestgrenze von 300 Euro pfändbar.

Freibeträge kannst du „sparen“

Übrigens: Steht – trotz Pfändung – eine größere Anschaffung an, kannst du Freibeträge „sparen“. Denn diese bleiben bis zu drei Monate gültig. Überschüssige Restbeträge kannst du somit bei Bedarf später nutzen – zusätzlich zum monatlichen Freibetrag.

Im Fazit sind Pfändungsfreigrenzen sowie das P-Konto eine gute Sache, um dich und deine Existenz zu sichern. So kannst du dir und den Deinen das Leben finanzieren. Sprich: Miete sowie Strom und Gas zahlen, Essen kaufen, Kleidung und und und.

Scheu dich dennoch nicht, dir professionelle Hilfe zu suchen. Profis wissen genau, was dir zusteht.

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