In Deutschland wechseln jedes Jahr Vermögenswerte durch Erbschaften oder Schenkungen den Besitzer. Wie hoch aber ist die Erbschaftssteuer? McDeal24.DE klärt auf!
Nur um mal ein paar Zahlen zu nennen. Allein 2020 erfasst der Fiskus rund 84,4 Milliarden Euro steuerlich. Beträge innerhalb der Freibeträge sind bei dieser Summe noch nicht mal berücksichtigt. Entsprechend dürften die vererbten und verschenkten Vermögenswerte noch um einiges höher liegen.
Für dich als Erben (oder Beschenkten) stellen sich jedenfalls zwei wichtige Fragen. Erstens: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Zweitens: Welche Freibeträge gibt es?
Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung
Der Grundsatz ist einfach: Erst wenn du deinen Freibetrag überschreitest, musst du Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, in welchem du zum Erblasser stehst. Als Ehepartner und Kind profitierst du von besonders hohen Steuerfreibeträgen. Entferntere Verwandte und nicht verwandte Personen erben dagegen deutlich weniger steuerfrei. Wobei die Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung in der Regel gleich sind.
Mit einer Besonderheit: Eltern und Großeltern haben bei Erbschaften einen Freibetrag von 100.000 Euro. Bei Schenkungen hingegen nur 20.000 Euro.
Steuersatz hängt von Steuerklassen ab
Erst den Rest über den Freibetrag hinaus musst du bei einer Erbschaft oder Schenkung versteuern. Wobei der Steuersatz von der Steuerklasse abhängt, die sich wieder nach dem Grad der Verwandtschaft richtet. Als Ehegatte und direkter Nachkomme wirst du günstiger besteuert. Als entfernter Verwandter oder Freund fallen dagegen deutlich höhere Abgaben an.
Die Tabelle verrät mehr zu Freibeträgen, Steuerklassen und Steuersätzen.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse | Steuersatz |
| Ehegatten, eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro | I | 7 – 30 % |
| Kinder, Stiefkinder, adoptierte Kinder | 400.000 Euro | I | 7 – 30 % |
| Enkel | 200.000 Euro | I | 7 – 30 % |
| Eltern & Großeltern | 100.000 Euro | I | 7 – 30 % |
| Geschwister, Nichten & Neffen, gesch. Ehepartner | 20.000 Euro | II | 15 – 43 % |
| übrige Erben | 20.000 Euro | III | 30 – 50 % |
Außerdem steigt der Steuersatz mit der Höhe des geerbten Vermögens. Von niedrigeren Prozentsätzen bei kleineren Erbschaften bis hin zu deutlich höheren Werten bei Millionenbeträgen.
| Steuerklasse | I | II | III |
| Vermögen bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
| Vermögen bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
| Vermögen bis 600.000 Euro | 15% | 25 % | 30 % |
| Vermögen bis 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
| Vermögen bis 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
| Vermögen bis 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
| Vermögen über 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Versorgungsfreibetrag nur bei Erbschaftssteuer
Willst du selbst ein größeres Vermögen an deine Nachkommen übertragen, kannst du tricksen. Und zwar ganz legal: Indem du einen Teil der Erbschaft schon zu Lebzeiten verschenkst. Denn der Gesetzgeber erlaubt die (Wieder)Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre.
Auf diese Art ist kannst du auch größere Summen steuerfrei übertragen (oder erhalten). So kannst du zum Beispiel von deinem 60. bis 80. Geburtstag jedem Kind 1,2 Millionen Euro vollkommen steuerfrei schenken. Außerdem jedem Enkelkind 600.000 Euro.
Neben den allgemeinen Freibeträgen können Ehepartner und Kinder bis 27 Jahre zudem einen Versorgungsfreibetrag beanspruchen. Für Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner beträgt dieser 256.000 Euro. Für Kinder je nach Alter zwischen 52.000 Euro (bis 5 Jahre) und 10.300 Euro (20 bis 27 Jahre). Dieser Versorgungsfreibetrag kommt zu den genannten Freibeträgen (siehe Tabelle) noch dazu.
Der Versorgungsfreibetrag gilt nur bei einer Erbschaft, nicht bei einer Schenkung.
Erbschaftssteuer beim Erben von Immobilien
Häufig umfasst eine Erbschaft Immobilien. Für diese gelten besondere Regeln. Ehepartner sind von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie selbst mindestens zehn Jahre im geerbten Haus wohnen bleiben. Für Kinder gilt die Befreiung ebenfalls. Allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 m².
Alle anderen Erben besteuert der Fiskus ganz normal. Wobei Vater Stadt vom Verkehrswert der Immobilie zuvor den Freibetrag abzieht.
Im Fazit ist Erben (sowie Schenken) in punkto Steuern ein recht komplexes Thema. Vor allem, wenn Immobilien im Spiel sind. Eventuelle Steuern richten sich nach dem Grad der Verwandtschaft bzw. den Freibeträgen und dem Vermögen.
Unser Tipp: Professionelle Hilfe durch einen Steuerberater lohnt allemal.
Apropos: Erhältst du ein Erbe, hast aber gleichzeitig Schulden? Dann solltest du die aktuellen Pfändungsfreigrenzen kennen!

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