Wieder ist ein neues Jahr angebrochen, wieder bringt dieses etliche Neuerungen mit. Zum Beispiel fällt 2021 der Soli. Dafür steigt die Kfz-Steuer, zumindest für Spritschlucker. Tanken und Heizen wird teurer. Alles Neue anno 2021 auf einen Blick.
Steuern Teil 1: Kfz, Mehrwertsteuer, Soli
Die wichtigste Neuerung: Die Mehrwertsteuer kehrt zum 1. Januar auf ihr altes Niveau zurück. Heißt: Die Sätze betragen wieder 7 statt 5 bzw. 19 statt 16 Prozent. Die Senkung im zweiten Halbjahr 2020 war wegen Corona allerdings auch nur für kurze Zeit gedacht.
Gestrichen ist dafür der Soli. Nach 25 Jahren ist dieser Geschichte. Zumindest für die gut 90 Prozent der deutschen Bürger, die weniger als 61.717 Euro im Jahr verdienen. 6,5 Prozent zahlen den Solidaritätszuschlag zum Teil weiter. Nur wenn du ein wirklich hohes Einkommen hast, ist der Soli komplett fällig. Als Normalverdiener hast du über das Jahr nun jedenfalls gut 400 Euro mehr auf der Hand.
Außerdem steigt 2021 der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer. Und zwar von 9.408 auf nun 9.744 Euro (Paare: 19.488 Euro). Also um plus 336 Euro. Bis zu diesem Einkommen bist du von der Steuer befreit. Als Spitzenverdiener bleibt dir ebenfalls mehr. Der Steuersatz von 42 Prozent ist nun erst ab 57.919 Euro im Jahr fällig. Der höhere Grundfreibetrag wirkt sich zudem auf die Rentensteuer aus. Bist du 2019 in Rente gegangen, ist diese 2021 bis rund 14.450 Euro (brutto) im Jahr von der Steuer befreit. Letztes Jahr musstest du schon ab 14.114 Euro Steuern löhnen.
Als Alleinerziehende/r darfst du obendrein einen höheren Unterhalt absetzen. Davon ab passt der Bund den Satz an die Inflation an. Corona kommt dir hier mal zugute. Der Bund rechnete mit 1,5 Prozent Inflation, wegen der Pandemie sind es aber nur knapp 0,5 Prozent.
Teurer wird dafür die Kfz-Steuer auf Spritschlucker wie SUVs. Im Schnitt um rund 16 Euro pro Jahr. Betroffen sind allerdings nur Neuzulassungen ab 2021. Emittiert dein Auto weniger als 95 g/km CO2, zahlst du hingegen weniger Steuern.
Steuern Teil 2: Pendlerpauschale & Homeoffice
Zumindest als Pendler kannst du dir davon einiges wiederholen, setzt der Bund doch die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) hoch. Ab dem 21. Kilometer kannst du nun 35 statt 30 Cent beim Finanzamt geltend machen. Unter 21 Kilometer bleibt es bei 30 Cent/km. Wichtig: Es gilt nur die einfache Strecke. Ganz neu ist zudem die „Mobilitätsprämie“. Diese bekommst du als Geringverdiener, der keine Einkommensteuer zahlt, aber dennoch einen längeren Fahrweg hat.
Auch das Kurzarbeitergeld erhöht der Bund. Wenn sich deine Arbeitszeit mindestens halbiert, bekommst du ab dem vierten Monat nun 70 statt 60 Prozent deines normalen Lohns. Ab dem siebten Monat sogar 80 Prozent. Mit Kindern steigen die Sätze noch mal um jeweils sieben Prozent.
Der Behinderten-Pauschbetrag erhöht sich ebenfalls. Konkret von (je nach Grad der Behinderung) 310 bis 1.420 Euro auf nun 384 bis 2.840 Euro. Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag steigt sogar von 3.700 auf 7.400 Euro.
Gleiches gilt für den Pflegepauschbetrag. Also wenn du einen Angehörigen ohne Bezahlung daheim pflegst. Ab sofort kannst du hier 1.800 Euro angeben. Bisher waren es pauschal nur 924 Euro. Außerdem erkennt das Finanzamt nun die Pflegestufen zwei und drei an statt wie bisher nur vier und fünf. So kannst du schon für diese Pflegegrade 600 bzw. 1.100 Euro geltend machen.
Einen Steuerbonus bekommst für 2020 sowie 2021 auch als Heimarbeiter. Dank der Homeoffice-Pauschale sind bis zu 600 Euro im Jahr möglich. Kleines Aber: Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Alle Infos zur Homeoffice-Pauschale findest du hier.
Auch Aufwendungen für deine Altersvorsorge kannst du 2021 mehr geltend machen. Denn die Sonderausgaben steigen von 25.046 auf 25.787 Euro. Davon kannst du wieder bis zu 92 Prozent absetzen. Heißt: Als Alleinstehender bis zu 23.724 Euro bzw. als eingetragene Lebenspartner bis zu 47.448 Euro.
Versicherungen 2021: GKV, PKV, (Grund)Rente
Beim Thema Versicherung gibt es 2021 neue Beitragsbemessungsgrenzen. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen diese auf ein monatliches Einkommen von 7.100 Euro (West) bzw. 6.700 Euro (Ost). Die knappschaftliche Rentenversicherung klettert auf 8.700 Euro (West) bzw. 8.250 Euro (Ost). Ebenfalls höher liegt die Grenze bei der gesetzlichen Kranken- (GKV) und Pflegeversicherung. Und zwar bei nun 4.837,50 Euro statt 4.687,50 Euro im Monat.
Krankenversicherung ist das Stichwort. Die Pflichtgrenze in der GKV liegt fortan bei 64.350 Euro (statt 62.550 Euro) im Jahr. Darüber kannst du in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Bezugsgrenze für Selbständige sowie freiwillig Versicherte in der GKV sind künftig 3.290 Euro (West) bzw. 3.115 Euro (Ost) im Monat. Der Wechsel in der GKV ist außerdem nun einfacher. Die Wahl einer neuen Krankenkasse sowie die Erklärung deines Beitritts reichen. Schriftlich kündigen musst du nur noch, wenn du in die PKV wechselst oder ins Ausland gehst.
Auch Lebensversicherungen kannst du nun besser vergleichen. Weil die Anbieter neuerdings die Effektivkosten nach einem einheitlichen Schema nennen müssen.
Apropos Rente: Die Grundrente ist fix. Hast du mindestens 33 Jahre gearbeitet – samt Kindererziehung und Pflegezeit -, kannst du einen Zuschlag erhalten. Zumindest, wenn du weniger als 80 Prozent des Durchschnittslohns verdient hast. Als Geringverdiener erhältst du so im Schnitt 75 Euro brutto mehr. Maximal sogar bis zu 418 Euro brutto.
Parallel hebt der Staat die Grundsicherung an. Wenn du also kein Recht auf die Grundrente, dennoch zu wenig zum leben hast. Analog zu Hartz IV gibt es 14 Euro mehr im Monat. Dafür steigt das Alter für den Renteneintritt. Bist du 1955 geboren, musst du nun bis 65 Jahre und neun Monate schaffen. Bis 2031 steigt das Alter auf 67 Jahre.
Sozialleistungen: Mindestlohn, Kindergeld, Hartz IV
Top: Zum Januar steigt der Mindestlohn. Fortan bekommst du nun mindestens 9,50 statt 9,35 Euro die Stunde. Zum Juli folgt prompt die nächste Erhöhung: auf 9,60 Euro die Stunde. Ab Juli 2022 sind es dann sogar 10,45 Euro. In der Ausbildung gibt es ebenfalls mehr Geld. Die Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Lehrjahr nun mindestens 550 Euro im Monat. Im zweiten, dritten und vierten Jahr ist ein Plus von 18, 35 bzw. 40 Prozent Pflicht. Davon ab musst der Arbeitgeber deine Lehrmittel zahlen.
Außerdem gibt es 15 Euro mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind zahlt Papa Staat damit 219 statt 204 Euro im Monat. Für das dritte 225 statt 210 Euro. Ab dem vierten dann 250 statt 235 Euro. Parallel hebt der Bund den steuerlichen Kinderfreibetrag an. Und zwar um über 500 auf nun 8.388 Euro. Wohlgemerkt für beide Elternteile. Auch der Kinderzuschlag für Familien mit wenig Einkommen steigt von 185 auf nun maximal 205 Euro im Monat. Elternteile dürfen außerdem acht Stunden mehr in Teilzeit jobben, ohne ihren Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Bedingung: Der Nachwuchs kommt nicht vor September 2021 (!) zur Welt.
Hartz IV gibt es ab 2021 ebenfalls mehr. Die Regelsätze steigen für alleinstehende Erwachsene von 432 auf 446. Für Paare gibt es pro Partner fortan 401 statt 389 Euro (unter 25 Jahre: 357 Euro). Jugendliche bis 17 Jahre bekommen 373 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren 309 Euro bzw. unter sechs Jahren 283 Euro.
Auch für Trennungskinder gibt es 2021 mehr Geld, zumindest beim Unterhaltsvorschuss. Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, springt Vater Staat mit nun bis zu 309 Euro pro Monat ein.
Wohnen und Energie: Strom, Heizen, CO2-Steuer
Teurer ist dafür 2021 das Heizen. Schuld ist die neue CO2-Steuer von 25 Euro pro Tonne CO2. Fällig wird diese beim Verbrennen von Öl und Gas sowie Benzin und Diesel. Die Steuer gilt eigentlich für verkaufende Unternehmen wie eben Raffinerien, welche die Steuer allerdings direkt an dich als Verbraucher weitergeben. Allein das Heizen kostet so für einen 4-Personen-Haushalt gut 100 Euro mehr im Jahr.
Sozial Schwachen will der Bund dafür mehr Wohngeld zahlen. Der Zuschlag berechnet sich an der Größe des Haushalts sowie dem Einkommen. Profitieren können so um die 600.000 Haushalte.
Willst du dir dagegen eine Wohnung oder ein Haus kaufen, musst du fortan nur noch die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Außerdem musst du als Käufer die (halben) Maklerkosten erst löhnen, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat.
Bei der Sanierung kannst du ab 2021 ebenfalls sparen. Dank einer neuer Förderung eben zur energetischen Gebäudesanierung. Förderfähig sind Gebäudehülle, Anlagentechnik, Optimierung der Heizung sowie erneuerbare Energien für Heizungen und die Fachplanung sowie Baubegleitung. Wichtig: Alle Ideen müssen in Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme stehen.
Außerdem wird Strom ein klein wenig günstiger. Weil der Bund mit der neuen CO2-Steuer zumindest teilweise die EEG-Umlage aufweicht. So sinkt die Umlage von 6,756 auf „nur“ noch 6,5 Cent pro kWh. Ob die Versorger diese „Ersparnis“ an die Verbraucher weiterreichen, ist jedoch fraglich. Zumal das Tanken 2021 definitiv teurer ausfällt – eben wegen der CO2-Steuer. Benzin steigt um rund sieben Cent pro Liter, Diesel sogar um gut acht Cent.
Zuletzt gibt es für Elektrogeräte neue Klassifizierungen. Diese heißen fortan nur noch A bis G statt wie bisher A++ oder A+++. So sollst du Energiefresser leichter erkennen können. Gleichzeitig hebt der Gesetzgeber die Anforderungen für die (besten) Klassifizierungen an.
Was 2021 sonst noch neu ist…
Dazu gibt es noch einige Neuerungen in 2021, die nicht unbedingt deinen Geldbeutel betreffen. Zum Beispiel soll das Zahlen im Netz per Kreditkarte sicherer werden. Allerdings auch etwas komplizierter. Denn bei Zahlung mit Karte gilt ab dem 15. Januar die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“. Die Kreditkartennummer sowie der Prüfnummer auf der Rückseite der Karte reichen wegen dieser nicht mehr. Zusätzlich brauchst du dann eine SMS-TAN, Onlinebanking oder eine App. Möglich wären auch Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Was nötig ist, gibt die Bank vor, welche deine Karte ausgestellt hat. Pflicht ist diese „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ aber erst ab 150 Euro.
Neu ist außerdem eine elektronische Patientenakte (Epa). Diese speichert (auf Wunsch) digital deine gesamte Krankenakte. Sprich: Behandlungen, Vorerkrankungen, verschriebene Medikamente, Blutwerte etc. Die erste Stufe zündete am 1. Januar. Seither kannst du als gesetzlich Versicherter den Service nutzen. Bequem per App auf deinem Smartphone oder Tablet. In Q2 2021 startet die „Rollout-Phase“, in welcher dann Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken Zugriff bekommen. Phase drei ist für Mitte 2021 mit der „flächendeckenden Vernetzung“ aller 70 Millionen gesetzlich Versicherten sowie der rund 200.000 deutschen Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern geplant. Kleines Aber: Noch warnen Datenschützer vor der Nutzung von Epa.
Willst du 2021 deinen Führerschein machen, gehst du in die „optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“, kurz OPFEP. Diese gilt für alle Klassen und umfasst feste Aufgaben sowie Kriterien. Neu ist zum Beispiel die Gliederung in leichte und schwere Fehler. Nach der Fahrt ist obendrein ein Feedbackgespräch sowie ein schriftliches Protokoll Pflicht. Das macht die Prüfung allerdings länger. Für die Klasse B musst du mit 55 (statt 45) Minuten rechnen. Die reine Fahrzeit bleibt allerdings bei 30 Minuten. Dafür steigt die Gebühr von knapp 90 auf rund 117 Euro (Klasse B).
Überhaupt gibt es noch einige weitere Neuerungen im Verkehr, Infos hier!
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