Du hast Kinder? Da geht immer was zu Bruch. Gut, wenn du versichert bist. Was aber übernimmt die (Familien)Haftpflichtversicherung bei Kindern?
Kinder sind eine tolle Sache und machen das Leben überhaupt erst lebenswert. Auf der anderen Seite sind Kinder nicht billig. Zumal – ohne Absicht – beim Spielen einiges kaputtgeht. Das kennen wir alle aus unserer Kindheit. So mancher Fußball flog plötzlich in ein Fenster, das vorher gar nicht da war. Leider kostet ein neues Fenster nicht wenig. Die Lackierung einer Autotür ist geht noch mehr in Geld. Situationen, in denen du für deinen Filius haften musst, gibt es jedenfalls genug. Außer: Du hast eine Haftpflichtversicherung. Konkret einen Tarif für eine Familie bzw. einer Lebensgemeinschaft mit Kinder.
Übrigens: Als Elternteil bist du nicht generell haftbar. Da geht es um die Delikt- bzw. vielmehr Deliktunfähigkeit.
Kinder unter 7 Jahre sind deliktunfähig
Deliktunfähigkeit? Was ist das denn? Das erklärt § 828 BGB, Abs. 1:
„Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“
Weil die kleinen Menschlein in diesem Alter komplexe Situationen noch gar nicht verstehen. Somit deren Folgen nicht bedenken können.
In der Realität ist die Lage weniger einfach. Zerdeppert Junior bei Freunden oder Nachbarn eine teure Vase oder zerschrammt den brandneuen Flatscreen-TV, stehst du zumindest moralisch in der Haftpflicht. Soll deine Haftpflichtversicherung für einen solchen Schaden aufkommen, achte auf den Zusatz deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren mitversichern. In diesem Fall übernimmt der Versicherer auch solche Schäden – und die Freundschaft bleibt erhalten.
Gut zu wissen: Im (wichtig) fließenden Straßenverkehr gilt die Deliktunfähigkeit sogar bis zu einem Alter von zehn Jahren. Erst dann ist ein Kind – bzw. du als Elternteil – haftbar. Bei ruhenden Verkehr gilt hingegen die reguläre Altersgrenze von sieben Jahren. Wenn etwa Junior ein parkendes (!) Auto zerkratzt.
| Alter | rechtlicher Status | Haftung |
| bis 7 Jahre | nicht schuldfähig | nein |
| bis 10 Jahre | eingeschränkt schuldfähig | bedingt (bei fließendem Verkehr nein, sonst ja) |
| ab 10 Jahre | schuldfähig | ja |
Eltern haften für ihre Kinder? NEIN!
Du stehst als Elternteil also nicht generell in der Haftung. Zumal es bei der Haftung nicht allein auf das Alter des Kindes ankommt, sondern ebenso auf die Umstände. So lange du deine Aufsichtspflicht wahrnimmst, bist du sprichwörtlich fein raus. Denn die Aufsichtspflicht dient nicht allein dazu, dass dem Kind nichts passiert. Sondern ebenso, das eben dieses Kind einem Dritten keinen Schaden zufügt.
Wann aber kommst du als Elternteil deiner Aufsichtspflicht nach und wann nicht? Das hängt letzten Endes vom Einzelfall ab. Hier fließen so viele Faktoren ein, dass eine Verallgemeinerung schlicht nicht möglich ist. Da geht es los beim Alter des Kindes. Sowie dessen Entwicklungsstand.
Selbst das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) ist in diesem Punkt sehr allgemein. Wörtlich heißt es im § 1626 BGB, Abs. 2:
„Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln.“
Du sollst dein Kind also ausdrücklich zum selbständigen Handeln erziehen. Dennoch steht du für eventuelle Schäden durch dein Kind in der Haftung.
Die Entscheidung, wie weit deine Aufsicht geht, liegt daher allein bei dir. Sowie dem „Stand“ deines Kindes. Hält sich dieses an aufgestellte Regeln, braucht es weniger Aufsicht. Ist dein Kind dagegen ein notorischer Querschläger, schaut das anders aus. Der Charakter des Kindes ist also ein wichtiger Punkt. Ebenso wie regelmäßiges „Training“, etwa im Straßenverkehr.
Haftpflicht: Wie lange sind Kinder mitversichert?
Nicht minder interessant ist die Frage, wie lang Kinder in einer Familienhaftpflichtversicherung mitversichert sind. Antwort: So lang dein Kind minderjährig und somit unter 18 Jahre ist.
Dennoch kann eine private Haftpflichtversicherung auch für volljährige Kinder greifen. Und zwar, so lange diese zur
- Schule gehen,
- in der (ersten) Berufsausbildung oder Studium sind,
- nach der Lehre ein Studium beginnen,
- den Bundesfreiwilligendienst (und ähnliches) absolvieren oder
- eine Wartezeit zwischen Schule und Ausbildung überbrücken.
Auf der anderen Seite gibt es Umstände, welche die Mitversicherung aufheben. Wenn etwa Kinder
- eine zweite Lehre bzw.
- ein zweites Studium aufnehmen oder
- voll ins Berufsleben einsteigen.
Schluss ist definitiv, wenn der Nachwuchs heiratet. Spätestens dann muss ein (nun wohl erwachsenes) „Kind“ eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Manche Versicherer setzen außerdem eine zeitliche Frist, etwa bis zum 30. Lebensjahr. Außerdem gilt die Mitversicherung nur, wenn das Kind bei den Eltern lebt.
Obacht: Für Lehramts- und Jurastudenten läuft die Mitversicherung bereits mit dem Bestehen des ersten Staatsexamens ab.
Gut zu wissen: Die Familienhaftpflichtversicherung unterscheidet nicht zwischen leiblichen und nicht leiblichen Kindern. Entsprechend greift die Versicherung auch bei Adoptiv-, Stief- und Pflegekindern. Oder für Enkelkinder, wenn diese bei den Großeltern leben. Ebenfalls versichert für maximal zwölf Monate: Au-Pairs und Austauschschüler unter 18 Jahre.
Bekommt dein Kind nach Lehre oder Studium keinen Job, ist eine Mitversicherung ebenfalls für ein Jahr möglich.
Fazit zur Familienhaftpflichtversicherung
Das Fazit zur Familienhaftpflicht? Kinder sind teuer, ohne Versicherung eventuell noch teurer. Weil gerade Kindern „gern“ etwas entzwei geht. Sparst du bei der Versicherung, sparst du am falschen Ende. Zumal eine Familienversicherung in unserem Vergleich schon für unter 60 Euro im Jahr erhältlich ist.
Schließe also unbedingt eine Haftpflicht ab. So bist du samt Partner und Kinder vor finanziellen Folgen geschützt.
Noch mal: Achte unbedingt auf ein Häkchen bei deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre mitversichern. In unserem Vergleich ist das Standard.

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